...aber die kann man ja im Minimalrahmen der Gesetze anbringen. Macht ja auch Sinn mit Blinker wenn man sich im Straßenverkehr bewegt.
Habe bei meinem die Dinger die ja eigentlich nur die Gesamtoptik stören so angebracht sie zum einen möglichst unauffällig im Betrieb sind und das ich sie bei Bedarf mit einfachen Handgriffen in den nichtsichtbaren Bereich wegklappen kann. Einfache möglichst kleine Hella-Blinker mit Fügelmutter am Halter vorne unterm Kotflügel mit den Haubenverschlusschrauben mitbefestigt, hinten unterhalb der letzten Traverse , ebenfalls mit Klappfunktion.
Hat der Tüv nix zu gesagt (waren natürlich auch ausgefahren bei der Abnahme), hauptsache haben funktioniert.
Auf Treffen wo man mehr steht als fährt werden die dann unsichtbar gemacht, ebenso verfahr ich mit den häßlichen Kennzeichen.
Tarnbeleuchtung vorne und hinten habe ich dran gelassen , nur die Sicherung für den TÜV gezogen, somit war die nicht Betriebsbereit, hat auch gereicht und keiner weiter nach gefragt (Ich denke das die ohnehin nicht gewusst hätten wie die eingeschaltet wird).
Das einzige was nachzurüsten war war zum einen die Blinker und zum anderen eine Warnblinkschaltung.
Die Blinker sind allerdings nicht unbedingt gegen Verschmutzung geschützt, aber da ich weder in schlammiger Umgebung noch überhaupt bei Regen damit unterwegs bin ist das zunächstmal ok.