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Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: So 22. Mai 2011, 08:10
von Markus
Gerhard das stimmt so net.

Ich selbst habe einen Tüv-Ingeneur in der Familie. Und mein Jeep ist auch so abgenommen worden., Originale Lampen vom WW II, Tarnlampen raus da net erlaubt. Blinker rein. Alles ok.
Das mit der Anhängerkupplung is so richtig ausser du hast ein Gutachten zwecks Fahrbericht.

Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: Mo 23. Mai 2011, 06:56
von Major Tom
Hallo Allerseits !

Also ich habe vor vielen Jahren schon bei unserem M37 die Blinker in die Originalen Lichter eingebaut. Habe die E-Nummer aus einem Ersatzglas mit-ausgeschnitten so, daß sie gut sichtbar ist. Funktioniert super und hat noch nie Beanstandungen gegeben.

Gruß
Tom

Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: Mo 19. Dez 2011, 23:44
von elston
LEFT HAND DRIVE
NO SIGNALS !!!!!!!
Jetzt habe ich mir einmal genau das Foto auf der EG von 1948 meines 44 Willys angesehen und da sieht man ganz eindeutig
Grill mit Tarnlichtern, Kotflügel,....... aber keine Blinker !
Ob es eine Nachrüstpflicht gibt weis ich nicht, das werde ich demnächst prüfen lassen.
Wir halten uns an Gesetze und an sonst NICHTS ! (eine Meinung ist wie ein Knochen in einem Ei)
Zum Typisieren werde ich mitnehmen: auswendig gelernten Gesetzestext, Sachverständigen, Rechtsanwalt und gute Laune

:twisted:
Grüsse, Christian

Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: Di 20. Dez 2011, 22:57
von elston
Leider fallen Blinker unter die gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstpflicht
Grüsse, Christian :evil: :evil: :evil:

:burn:

Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2011, 07:38
von Viktor
vorallem die gute Laune ist ein thema.

Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2011, 08:16
von hrueter
...aber die kann man ja im Minimalrahmen der Gesetze anbringen. Macht ja auch Sinn mit Blinker wenn man sich im Straßenverkehr bewegt.
Habe bei meinem die Dinger die ja eigentlich nur die Gesamtoptik stören so angebracht sie zum einen möglichst unauffällig im Betrieb sind und das ich sie bei Bedarf mit einfachen Handgriffen in den nichtsichtbaren Bereich wegklappen kann. Einfache möglichst kleine Hella-Blinker mit Fügelmutter am Halter vorne unterm Kotflügel mit den Haubenverschlusschrauben mitbefestigt, hinten unterhalb der letzten Traverse , ebenfalls mit Klappfunktion.
Hat der Tüv nix zu gesagt (waren natürlich auch ausgefahren bei der Abnahme), hauptsache haben funktioniert.
Auf Treffen wo man mehr steht als fährt werden die dann unsichtbar gemacht, ebenso verfahr ich mit den häßlichen Kennzeichen.

Tarnbeleuchtung vorne und hinten habe ich dran gelassen , nur die Sicherung für den TÜV gezogen, somit war die nicht Betriebsbereit, hat auch gereicht und keiner weiter nach gefragt (Ich denke das die ohnehin nicht gewusst hätten wie die eingeschaltet wird).
Das einzige was nachzurüsten war war zum einen die Blinker und zum anderen eine Warnblinkschaltung.

Die Blinker sind allerdings nicht unbedingt gegen Verschmutzung geschützt, aber da ich weder in schlammiger Umgebung noch überhaupt bei Regen damit unterwegs bin ist das zunächstmal ok.

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Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: Mi 21. Dez 2011, 12:21
von elston
DOGFIGHT P47 !!!!!!!
Da gibt´s scheinbar doch Möglichkeiten.
In einer Sitzung des Beirates wird etwas von Ausnahmeregeln bei der Beleuchtung erwähnt (2004)
Natürlich gibt es dann Einschränkungen. Eine Beleuchtung hat der Jeep ja, doch nicht ganz entsprechend.
Hauptthema sind für mich die hässlichen Blinker.
Ich suche weiter nach einer Möglichkeit.........
und gebe niemals auf !

Grüsse, Christian :mrgreen:

Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2011, 17:11
von elston
Die Lösung sieht auf den Fotos übrigens sehr gut aus, finde ich.
Grüsse, Christian

Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: Sa 7. Jan 2012, 22:10
von heinz
Hallo in der Runde!

Also ich habe meinen Ford GPW heuer im Frühjahr typisiert, mit original Anhängekupplung und auch den Tarnlichtern, allerdings auch mit Blinkern, die bereits beim Kauf drauf waren. Ich habe ihn als normales Fahrzeug typisiert, nicht als Oldtimer. Die Anhängekupplung wurde nicht beachtet und ist auch im Typenschein bzw. in der Zulassung nicht angeführt. Hatte keine Probleme mit dem Gutachter.

Meinen WC52 habe ich auch heuer typisiert, als historisches Fahrzeug so glaube ich jedenfalls, er darf lt. Zulassung nur 120 Tage im Jahr gefahren werden. Auch der hat die original Anhängekupplung und Tarnlicht behalten und es sind noch die original Bundesheerreifen drauf (BH-Branding), also sehr alte Reifen, die haben ihn auch nicht gestört - aber vielleicht hat den Beamten das Erscheinungsbild meines Dodge so gestört (noch alter Bundesheerlack der stellenweise schon sehr braun ist - aber leider nirgends durchgerostet), daß er alles andere vergaß. Die Anhängekupplung steht allerdings auch nirgends drin, weder im Datenblatt noch in der Zulassung. In der alten Einzelgenehmigung von 1980 ist unter "Art der Anhängekupplung" "Klauenkupplung" angeführt.

L.G. Heinz.

Re: Typisierung bestanden

BeitragVerfasst: So 8. Jan 2012, 22:31
von oelfinger
Ich habe ihn als normales Fahrzeug typisiert, nicht als Oldtimer.

da stellt sich für mich die Frage - warum man ein Fahrzeug als historisches Fahrzeug typisiert mit dem Nachteil dass er lt. Zulassung nur 120 Tage im Jahr gefahren werden dürfte, obwohl man damit sicherlich locker auskommt. Ist es nur die vermeintliche Wertsteigerung?- die könnte ich mit einem Sv.Gutachten ebenso dokumentieren - (wäre übrigens für die Versicherung bei unverschuldetem Unfall sehr wichtig - nachbringen oder nachschätzen ich immer strittig ).
Das ein Camo - Jeep historisch ist, ja das ist auch so ein Spezialthema, ist mir nun an der Wichtigkeit etwas entgangen? Ach ja, ich glaube ein Fahrtenbuch ist auch zu führen - gut mit einem historischen dürfte ich aus der Feinstaubthematik schlüpfen, ist aber Zukunftsmusik, habe ich etwas übersehen?

Grüße Bernd