von Viktor » Sa 16. Jan 2010, 13:09
Hi,
es gibt eine §57a Überprüfung aka "Pickerl" die jedes Jahr gemacht werden muss, alle zwei jahre bei Historisch zugelassenen KFZ.
Diese Überprüfung ist in den meisten Werkstätten, Automobilclubs und auch bei den Landesprüfstellen möglich.
TÜV gibt es auch, die machen aber nur Gutachten... wenn man was eingetragen haben will muss man, wenn man KEIN Herstellergutachten hat zum TÜV, und mit dem Gutachten dann zur Landesprüfstelle...
grüsse >Vik<
1942 Willys MB 14xxxx (Script)
1943 Ford GPW 152028 - in parts
1943 Willys MB 291497 - in parts
1962 Dodge M37B1
1988 Suzuki SJ 413JX - For Sale
2009 Toyota HiLux 3,0 City (ARB Sahara bumper, OME Lift, Warn Winch)