Allgemeine Diskussionen und Gespräche rund um unsere geschätzten Fahrzeuge
von phil » So 9. Jul 2017, 13:55
du brauchst ja nur ein gutachten die den originalzustand bestätigt, das wertgutachten is nur für die versicherung relevant.
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von otisray » Di 11. Jul 2017, 15:45
jo, das ist eh im Wertgutachten enthalten...
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von phil » Mi 12. Jul 2017, 05:34
dann ist aber auch kein vorführen notwendig wenn der letzte 57a bericht nicht älter als 6 monate ist
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von otisray » Do 13. Jul 2017, 07:03
...sollte man glauben. der Herr von der Prüfstelle sieht das ganz anders.
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