aus aktuellem Anlass hab ich mal nachgefragt bzuw. nachgelesen.
$106 KFG besagt, das Kinder generell angeschanllt sein müssen. Wie auch alle anderen. Sind sie klein oder jung (bis 14 jahre) benötig man eine rückhaltevorrichtung, sprich Kindersitz.
Ausnahmen - und jetzt wirds spannend:
- Ist das Auto ohne Gurte unterwegs, dann dürfen Kinder ab 3 jahren auch ohne gurt mitfahren, aber nur in der hinteren reihe, d.h. jeeps die als PKW und ohne gurte typisiert sind, kann man verwenden. Z.b. bei unserem Mini gehts, denn der hat hinten keine Gurte, aber die sitzplätze eingetragen. Bei unserem MB siehts schlecht aus, da LKW.
dann gibts da den verlockenden Absatz 11:
(11) Die Beförderung von Personen auf einer Ladefläche oder Ladung ist nur zulässig mit
1.
Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder Anhängern, die mit solchen Kraftfahrzeugen gezogen werden, oder
2.
mit Kraftfahrzeugen auf speziell dafür vorgesehenen Standflächen, sofern eine Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten wird, und wenn sich die beförderten Personen am Fahrzeug oder an der Ladung sicher anhalten können, nicht über die größte Länge und Breite und die im § 4 Abs. 6 Z 1 festgesetzte Höchstgrenze für die größte Höhe von Fahrzeugen hinausragen und durch die Ladung nicht gefährdet werden, und wenn die Ladung am Fahrzeug entsprechend befestigt ist.
Da stellt sich z.b. die frage... wie das beim dodge ist. sind die sitzbänke hinten dafür vorgesehene standflächen? diskussionswürdig...
so oder so steht dann (leider) noch in Absatz 1:
... Bei der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern darf, unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 11, die bei der Genehmigung festgesetzte größte zulässige Anzahl der Personen, die mit dem Fahrzeug befördert werden dürfen, nicht überschritten werden. ...
was soviel heisst: hast nen LKW mit zwei sitzplätzen - pech. kann sein das das auch zum wegreden geht, aber das diese novelle irgendwann einfach in den absatz 1 reingekommen ist, um absatz 11 einfach aufzuheben... *grrr*
so oder so ists eigentlich ein dünnes eis... bei erwachsenen ist eher egal, zahlt man halt im schlimmsten fall strafe.... aber bei kindern sieht die "rennleitung" (frei nach Richard) ein Vormerkdelikt vor... also ein punkt am führerschein, oder gleich mal nachschulung.
ziemlich dumm das ganze also.
vielleicht hilfts ja auch diesbezüglich seine karren auf historisch zu typisieren:
1.) nachweislich keine Gurte
2.) besseres argument
3.) LKW probleme weg.... (Fahrverbot, Sitzplatzmangel....)
aber das ist eine total andere geschichte....
und die frage ist eh wie immer: wie wird was exekutiert.
grüssli >Vik<